Spenden
Ihre Spende hilft!
Der Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V. ist ein eingetragener Verein und als freier Träger
der Jugendhilfe anerkannt. Als Verein finanzieren wir uns durch öffentliche Zuschüsse, Bußgeldzuweisungen und Mitgliedsbeiträge. Doch diese Einnahmen allein reichen nicht aus, um unsere Angebote dauerhaft zu sichern.
Unsere Arbeit ist nur möglich dank der finanziellen Unterstützung vieler Menschen – und auch Sie können dazu beitragen.
Ihre Spende fließt direkt in unsere aktuellen Projekte und Angebote, die sich an unserem Vereinszweck orientieren.
Sie können diese bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen.
Unterstützen Sie uns – damit jedes Kind die Chance auf eine sichere und glückliche Zukunft hat.

Spendenbescheinigung
Jede Spende an den Kinderschutzbund ist steuerlich absetzbar. Eine Spendenbescheinigung (auch „Zuwendungsbestätigung“ genannt) benötigen Sie für Ihre Steuererklärung erst ab einem Betrag von über 300 Euro.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung auch Ihre vollständige Adresse an. In diesem Fall senden wir Ihnen die Spendenbescheinigung automatisch per Post zu.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Kontakt bei Fragen zu Spendenbescheinigungen:
Spenden – eine gute Idee!
Spende statt Geschenke
Sie feiern einen Runden Geburtstag, ein Jubiläum oder die Weihnachtsfeier steht an? Ihre Lieben, Freunde oder Kollegen wissen nicht, was sie Ihnen schenken sollen? Wenn auch Sie darüber nachdenken, was Sie bei ihrer nächsten Geburtstagsfeier oder Ihrem Firmenjubiläum tun wollen, prüfen Sie doch, ob eine Spende an den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt eine geeignete Möglichkeit für Sie ist. Das gibt Ihnen das gute Gefühl, ihr Geld sinnvoll investiert zu haben, und Sie wissen, dass der Betrag einem guten Zweck dient.
Unternehmens- oder Mitarbeiterspende
Als Unternehmer und Angestellte möchten Sie sich gerne engagieren? Sie haben großartige Ideen, für Firmenfeiern, eigene Events oder Sie möchten durch Aufrunden an der Kantinenkasse in eine gute Sache investieren? Als Mitarbeiter eines Unternehmens wären Sie bereit, für einen bestimmten Zeitraum auf einen kleinen Teil Ihres Gehaltes zu verzichten? Dieses kann der Betrag hinter dem Komma Ihres Nettogehaltes sein. Oder ein von Ihnen festgelegter Betrag, der dann bei der monatlichen Gehaltsabrechnung vom Unternehmen direkt an den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt überwiesen wird.
Steuerliche Vorteile
Die jährliche Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie keine Belege einreichen. Bis zu 300 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten.
Testament
Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Ihnen die Ziele des Kinderschutzbundes Bezirksverband Darmstadt e.V. wichtig sind, könnten Sie Ihre Unterstützung in Ihrem Testament verankern. Sie können den Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V. als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer bedenken. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.
Erbschaftssteuer
Erbschaften sind bei gemeinnützigen Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Sie können übrigens auch eine bereits angefallene Erbschaft ganz oder teilweise innerhalb von zwei Jahren an den Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V. weiterreichen. Der Erbfall ist dann insoweit rückwirkend von der Erbschaftsteuer befreit.
Freistellung
Die Freistellungsbescheinigung für den Deutschen Kinderschutzbund Darmstadt e.V. wurde durch das Finanzamt Darmstadt erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V. wird turnusgemäß alle drei Jahre überprüft, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit noch gegeben sind. Den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie hier.



