Betreuter Umgang nach Trennung oder Scheidung
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, dann streiten sie sich häufig auch darüber,
zu wem du nach der Trennung noch Kontakt haben darfst. Manchmal streiten sich Eltern so sehr,
dass sie sich gar nicht mehr einigen können. Ein Richter oder eine Richterin muss dann über dein
Umgangsrecht entscheiden.
Umgangsrecht heißt, dass du den Elternteil, bei dem du nicht mehr lebst, treffen darfst.
Manchmal sagt die Richterin beziehungsweise der Richter auch, dass du diesen Elternteil
treffen musst. Das sagt er/sie meistens dann, wenn er/sie den Eindruck hat,
dass es für dich gut ist zu wissen, wie der Elternteil, bei dem du nicht mehr lebst, wirklich ist.
Das Gericht weiß aber auch, dass manche Eltern Unterstützung brauchen, wenn sie das Umgangsrecht
umsetzen sollen oder aber, dass du Unterstützung brauchst. Vielleicht hast du deinen Vater oder
deine Mutter seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen und weißt gar nicht, was du sagen sollst oder
hast Angst, weil du so viele schlechte Sachen über diesen Elternteil gehört oder selber erlebt hast.
Dann sagt das Gericht, dass deine Eltern zum Kinderschutzbund gehen sollen.
Bei uns arbeiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit dir und mit deinen Eltern sprechen und
sich anhören, was du und deine Eltern zu sagen haben. Wenn du dich mit dem Elternteil triffst,
bei dem du nicht mehr lebst, sind wir so lange mit dabei, wie du oder deine Eltern es brauchen.
Wir achten darauf, dass deine Eltern vor dir nicht schlecht übereinander sprechen und
helfen ihnen dabei, wieder miteinander zu sprechen.
Kontakt
Deutscher Kinderschutzbund
Bezirksverband Darmstadt e.V.
Holzhofallee 15
64295 Darmstadt
Montag – Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Tel.: 06151-36041-50; Fax.: 36041-99
E-Mail: info@dksb-darmstadt.de
Wie du zu uns kommst: Anfahrtsbeschreibung
Den Flyer für den Betreuten Umgang findest du, wenn du auf das Bild unten klickst